von ProModellflug aus FB:
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Mit unserem öffentlichkeitswirksamen Protest gegen die "Last-Minute-Änderungen" an der Luftverkehrsordnung haben wir offenbar dafür gesorgt, dass sich die Pressestelle des BMVg zu einem Dementi veranlasst sah - nachzulesen unter anderem hier:
www.heise.de/…/Die-Stellungn…/posting-29818640/show/
Wir sind da also auf der Agenda. Und das ist gut so - reicht uns aber natürlich nicht.
Die Stellungnahme des Verteidigungsminsiterium ist das, was man wohl eine Nebelkerze nennt. Dabei bedient man sich unter anderem eines beliebten Politiker-Tricks: Man beantwortet eine Frage, die nicht gestellt wurde.
Da wäre zum Einen die Frage, ob das BMVg eine Aufstiegserlaubnis für Modelle über 5 Kilogramm gefordert habe. Das Thema "Gewichtsgrenze" haben wir in unserem Protest gegen die im Kabinett verabschiedete Luftverkehrsordnung gar nicht auf die Agenda gebracht. Zum Anderen wäre da das Thema 100-Meter-Deckel. Nach der Darstellung des BMVg sei das von Anfang an vom BMVI geplant gewesen und nicht auf das BMVg zurückzuführen. Das stimmt nach unserem Kenntnisstand sogar. Das ist aber auch nicht das Problem und entkräftet nicht unsere Vorwürfe. Denn nach den monatelangen Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium sah die Luftverkehrsordnung eine Kompromisslösung vor, die für den Modellflug Optionen eröffnete ("Kenntnisnachweis"), auch ohne Aufstiegserlaubnis (AE) höher als 100 Meter zu fliegen.
Der im November ausgehandelte Kompromiss und die festen Zusagen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur besagten, dass auf Flugplätzen mit AE der Flugbetrieb über 100 Metern ohne Weiteres möglich sein sollte. Verfügen Vereinsflugplätze nicht über eine AE, dann sollte das Fliegen oberhalb der 100-Meter-Grenze möglich sein, solange der Pilot über einen persönlichen „Kenntnisnachweis” / eine individuelle Bescheinigung verfügt. Dies sollte - so die getroffene Vereinbarung - auch für das genehmigungsfreie Fliegen ganz außerhalb von Modellflugplätzen (egal ob mit oder ohne AE) gelten.
Dieser Kompromiss, der zwar einen 100-Meter-Deckel enthält aber tragbare Ausnahmelösungen für den Modellflug in Sport und Freizeit enthielt, hat das BMVg mit Verweis auf die Belange der Bundeswehr bei Tiefflügen aufkündigen lassen. Dazu lässt sich das BMVg in seinem Statement nicht aus, versucht aber den Anschein zu erwecken, wir würden die Unwahrheit sagen.
Auch die Formulierung, das Verteidigungsministerium habe "keine weiteren Forderungen erhoben", die eine Änderungen an der Luftverkehrsordnungsnovelle (Stand November 2016) erfordert hätten, ist so schwammig und wachsweich, dass ein Eindruck erweckt wird, der von den uns bekannten Fakten nicht gedeckt wird. Zumal uns auch aus dem BMVg bezüglich unserer Vorwürfe eine schriftliche Aussage vorliegt, die darauf verweist, "dass Modellflugzeuge im unkontrollierten Luftraum ein Risiko für Starr- und Drehflügler im Tiefflugbereich darstellen können".
Bestätigt wird unsere Darstellung darüberhinaus auch von Kirsten Lühmann, Verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. In einem Schreiben an den Deutschen Modellflieger Verband formuliert sie unmissverständlich. Zitat: "Zur Frage der Flughöhe von Modellflugzeugen hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Kompromissvorschlag gegeben, der mit den Modellfliegenden abgestimmt war: Ab einer Flughöhe von 100 Metern außerhalb von Modellflugplätzen sollten Modellfliegende einen Sachkundenachweis vorweisen müssen, der von den Vereinen hätte ausgestellt werden können. Diesem Kompromiss hat nach unseren Erkenntnissen das Bundesministerium der Verteidigung widersprochen, so dass derzeit der Beschluss des Bundeskabinetts ein Verbot für Höhen über 100 Meter oder alternativ ein kompliziertes Antragsverfahren für eine Aufstiegserlaubnis bei den Luftfahrtbehörden bei den Ländern vorsieht." (Zitat Ende). Das komplette Schreiben im Wortlaut ist hier einsehbar:
www.dmfv.aero/…/hilfe-aus-berlin-spd-abgeordnete-w…/
Last but not least: der Verkehrsminister. Nach den öffentlichen Aussagen Alexander Dobrindts ist die "Wir haben damit nichts zu tun"-Attitüde des Verteidigungsministeriums weder glaubhaft noch nachvollziehbar. Am 18.01.2017, kurz nach Verabschiedung der Luftverkehrsordnung im Bundeskabinett, sagte Alexander Dobrindt im Deutschen Bundestag das Folgende: "Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können."
Da Drohnen und der klassische Modellflug vom Gesetzgeber im Grundsatz ausdrücklich gleichbehandelt werden sollen, geht die Stellungnahme das Verteidigungsministeriums am Kern des Problems vorbei und kann unseren Vorwurf, das BMVg und damit die zuständige Ministerin von der Leyen haben den Kompromiss zur Luftverkehrsordnung zwischen BMVI und Modellfliegern verhindert, nicht entkräften.