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Initiative Pro Modellflug gestartet 21 Jan 2017 08:12 #661

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aha

also ein herkömmliches Modellflugzeug in den Händen eines hirnlosen Piloten ist eine Drohne.
da wird eine rechtliche Trennung aber ziemlich schwierig.

wir habe hier Gäste die mit einem Kamera bestückten EasyGlider 5km weit weg fliegen. Ergo: der Easy Glyder ist u.U. eine Drohne
LG Peter www.modelcity.eu
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Initiative Pro Modellflug gestartet 21 Jan 2017 09:00 #662

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Hallo Peter,

dass sehe ich völlig anders.

Was Dein Pilot dann bei Euch treibt ... also mit einem Easy Glider 5 km !!! ist schlicht ein einfach illegal ! = Thema "Sichtkontakt ist zwingend vorgeschrieben".

Nun- aktuell geplant - bei gewerblichen Firmen mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behorde erlaubt.

Zur Zeit- da die Verordnung noch nicht in Kraft - gilt "Sichtkontakt" !

Und ein Easy Glider mit Kamera ist ja wohl was anderes als ein Multicopter(Drohne. Kann ich damit "still im Luftraum" stehen ?

Wenn der Gesetzgeber es gewollte hätte, hätte man auch eine Differenzierung zwischen Drohne und Modellflugzeug gefunden; gibt es im Ministerium genügend "Leute meiner Berufsgruppe"... also das hätte man schon hinbekommen; aber die EASA wollte das wohl auch nicht; also auch da hätte man sich nicht abwiegeln lassen sollen.

Irgendwie kann ich "Great Britan" nur beglückwünschen... denen schreibt die EU nun nichts mehr vor !



Gruss
PW
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Initiative Pro Modellflug gestartet 21 Jan 2017 09:48 #663

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Hallo,

Frage an "Pro Modellflug":

wenn sich nichts ändert und der Bundesrat die neue Verordnung "durchwinkt".

Gegen Verordnungen sind ja Rechtsmittel nach dem VwGO möglich vor deutschen Gerichten. Ist hier ein Klageverfahren seitens des DMFV (ist ja ProModellflug) geplant ? Vielleicht zusammen mit dem DAeC ?

Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer VO:

- Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage
- Formelle Rechtmäßigkeit der VO: Zuständigkeit, Verfahren, Form und Verkündung
- Materielle Rechtmäßigkeit: Beachtung der Vorgaben der Ermächtigungsgrundlage;
- Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- Verältnismäßigkeit, korrekte Ausübung des Ermessensspielraums, Art 3 GG usw.

Folgen der Rechtswidrigkeit der RechtsVO – Nichtigkeit der Verordnung.

Und selbst auf europäische Ebene ist eine Klage auf Prüfung der Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit einer Verordnung möglich.

Es sind ja schon genug Dinge, die die Politik beschlossen hat und von deutschen Gerichten oder dem EuGH gekippt worden. Herr Dobrindt wird wohl vermutlich bald das Thema "Maut" in Brüssel vor einem Gericht verteidigen müssen; besteht ja auch hier für ihn die Gefahr, dass ein EU Gericht seinen "deutsche Maut" kippt.

Gruss
PW
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Initiative Pro Modellflug gestartet 21 Jan 2017 10:00 #664

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Wenn der Gesetzgeber es gewollte hätte, hätte man auch eine Differenzierung zwischen Drohne und Modellflugzeug gefunden; gibt es im Ministerium genügend "Leute meiner Berufsgruppe"... also das hätte man schon hinbekommen; aber die EASA wollte das wohl auch nicht;


liegt ev. daran, dass die das so sehen wie ich. Es gibt keinen Unterschied.

das hier ist eine neu entwickelte Drohne aus russischer Produktion. schaut gewissen Modellflugzeugen schon sehr ähnlich.
wie willst du das jetzt rechtlich unterscheiden.

In meinen Augen nur durch die eingebaute Kamera mit Rücksendung des Videosignals.
dann musst jetzt aber dem normalen Bürger und Politiker beibringen, dass der Unterschied zwischen einer Drohne und einem Modellflugzeug lediglich aus ein paar elektronische Bauteilen im Inneren des Modells besteht



PS: und ich habe einen etwa 400Gramm schweren Quadrokopter. ohne Kamera und Video
mit dem fliege ich im Umkreis von etwa 200m bis 300m (weiter geht die mitgelieferte Fernsteuerung gar nicht.
Dabei unterscheidet sich mein Flugstil und Platzbedarf in keinster Weise von einem Heli-Pilot. daher finde ich meinen Quadrokopter als astreinen Modellflieger
LG Peter www.modelcity.eu
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Initiative Pro Modellflug gestartet 21 Jan 2017 10:04 #665

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äähh... kannst Du das Teil in Deinem Garten fliegen lassen ? Bzw. stationär auf einer Stelle autonom "stehen lassen" ?

Ich glaube, wenn man gewollt hätte, hätte man eine Definition/Abgrenzung finden können; sitzen doch hochbezahlte Mitarbeiter in den Ministerien... hi hi

Ich halte Drohne auch für den falschen Begriff; Copter trifft es besser.

Drohnen bin ich schon für ca. 38 Jahren bei der Bundeswehr geflogen; M. Topp belieferte diese Drohnen an die Bundeswehr (Simprop Funke mit 15 ccm Webra).
Waren 1,8 m Hochdecker und werden auch von einem Katapult abgeschossen.

Auch da "Drohne" ja; aber kein Multicopter.

Ich sage dennch:

- Befähigungsnachweis für jeden !!! egal ob Vereinsmitglied oder nicht.
- wer keinen hat und dennoch fliegt = 1000 EURO Strafe und Beschlagnahme der Teile
- Registrierungspflicht, jeder bekommt eine Nummer, die ans Modell gehört
- wer sich nicht hat registrieren lassen bzw. die Nummmer nicht am Modell hat = 200 EURO Strafe und Beschlagnahme

da wird sich jeder 2 x überlegen, ob er weiterhin fliegt und meint ,sich an nichts zu halten.

Damit hätte ich null Probleme; mit dem 100 m Deckel aber sehr wohl. Wieviele Vereine fliegen unter 5g seit Jahren und brauchen keine Aufstiegserlaubnis (ein Spiesrutenlauf, so eine Erlaubnis überhaupt zu erhalten = dauert teilweise zig Jahre der Kampf mit den Behörden). Und diese Vereine dürfen nun nicht mehr als 100 m hoch ? Klasse Herr Dobrindt.



Gruss
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Initiative Pro Modellflug gestartet 21 Jan 2017 10:10 #666

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dann ist aber so ein 3D Hallenflieger auch eine Drohne :whistle: (im Garten und auf der Stelle)

das Problem, so glaube ich, liegt daran, dass es anscheinend keine genaue rechtliche Definition einer Drohne gibt.
LG Peter www.modelcity.eu
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