Hallo,
aus meiner Sicht müsste es anders sein.
Nicht "ausnahmsweise höher als 100 m", sondern "ausnahmsweise auf 100 m begrenzt und ansonsten eben höher" und dann noch, wenn die Behörde meint, dass man ausnahmsweise nur 100 m fliegen darf. muss dieses die Behörde ggfs. mit Gutachten beweisen.
Es wird hier wird "alls umgekehrt" zu lasten der Vereine; denn die müssen dann einen erheblichen behördlichen Spießrutenlauf machen - vielleicht mit luftrechtlichen Gutachten für 2.000 EURO - , dass man höher als 100 m fliegen darf . Dazu dann noch die Frage, ob befristet oder unbefristet ; wenn befristet, ob dann nach z.Bsp. 3 Jahren wieder neues teures Gutachten usw. usw.
Hat der DMFV bei dem Treffen erfragt, welche Kriterien und wie solche Ausnahmen beantragt werden, Fragen an den BMI wie
- wer ist zuständig
- welche weiteren Behörden - neben Luftamt - sind involviert
- ist ein Gutachten erforderlich
- befristet oder unbefristet Ausnahme
- bezogen auf den jeweiligen Verein oder vielleicht bezogen auf beantragende Piloten oder beantragt Modelle(siehe Austrria)
- Dauer so eines Verfahrens..(wir kennen die Geschwindigkeit der Behörden, nicht dass man für einen solchen Antrag 2 Jahre bis zur Endscheidung braucht) = klare Fristen, dass so was binnen z.Bsp. 2 Monaten entschieden werden
- welche Kosten kommen auf den Verein zu (Gutachten ? Höhe des Gebührenbescheides)
usw. usw. usw.
All dieses fehlt mir.
Und Nein !!!!!
Wenn dann "grundsätzlich höher als 100 m" und wenn die Behörde was dagegen hat, muss die Behörde !! die Beweise liefern, dass man nur 100 m hoch fliegen darf. Diese "Beweislastumkehr" der Behörden muss endlich mal weg.. auch in anderen Platzzulassungsfragen.
Beispiel:
die Behörde sagt "Modellflug stört die Tierwelt" .. ja dann bitte muss die Behörde dieses beweisen !! Heute ist es so, dass der Verein durch Erstellung eines teuren artenschutzrechtlichen Gutachtens, beweisen muss, dass Modellflug nicht stört. EIN UNDING !!!!
Mich wundert immer wieder, dass auch diesbezüglich unsere beiden Verbände seit Jahren nicht machen, dass die Behörden einfach immer alles umdrehen.
Wenn die Behörde meint, dass Modellflug der Tierwelt z.Bsp. schadet, dann MUSS DIE BEHÖRDE das beweisen; NICHT DER VEREIN, dass Modellflug die Tierwelt nicht stört.
Warum nicht seit Jahren gegen diese Umkehr der Beweislast seitens der Verbände angegangen wurde, wundert mich echt. Der Verein eines guten Freundes durfte gerade knapp 4.000 EURO ausgeben zum Nachweis, dass der seit MEHR ALS 30 JAHRE bestehende Flugplatz nicht die Tierwelt stört.
Nach mehr als 30 Jahren fiel den Behörden plötzlich so was ein...
Meine Meinung: die Behörde steht dann in der Beweispflicht und zahlen würde ja eh wieder der Steuerzahler....
Gruss
PW